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Arztvertretung
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Zahlungsverzug
Kennen Sie die
Höhe der Verzugszinsen bei Zahlungsverzug?
Seit 01.01.2002 tritt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Verzug und damit Zinszahlungspflicht ein (BGB § 288, Abs. 1). Dies gilt für alle Rechnungen, die einem Patienten gestellt wurden, allerdings muss im Streitfall der Zugang der Rechnung beweisen werden. Aber: Es gilt natürlich auch für Rechnungen, die der Arzt bekommt. Dieser Zinssatz beträgt einheitlich 5 Prozent über dem Basiszinssatz. Aktuelle Basis- und Verzugszinssätze:
Seit 01.01.1900 betrug der Verzugszinssatz bis zum 30.04.2000 konstant 4 %. Die Zinsen können Sie sich hier berechnen lassen, Sie müssen nur die Summe der Forderung eingeben sowie Beginn und Endtag .
Allerdings dürfen auch Sie als Arzt die Rechnung nicht zu spät stellen; Nach einem Urteil des Amtsgerichtes Frankfurt vom 23.05.1996 (Az.: 30 C 2697/95) ist eine Rechnung die später als 2 Jahre nach der Leistungserbringung gestellt wird, verwirkt, d.h. sie muss vom Patienten nicht mehr bezahlt werden. Top |