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NextNeue Ausbildungsordnung für "Medidinische Fachkräfte"
Am 1 August 2006 tritt eine neue Ausbildungsordnung für Arzthelferinnen, die jetzt als "Medizinische Fachkräfte" bezeichnet werden, in Kraft: .Zahlungsverzug bei Rechnungen Seit 01.01.2002 gibt es eine neue gesetzliche Regelung für die Zahlung von Rechnungen. Die Verjährungsfrist ist auf 3 Jahre angehoben worden und der Patient muss ab dem 30. Tag nach Erhalt der Liquidation Zinsen zahlen. Kennen Sie die Höhe der Verzugszinsen bei Zahlungsverzug? Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung tritt Verzug und damit Zinszahlungspflicht ein. Privatpatient
zahlt nicht, unbekannt verzogen? Die Auskunftei
Supercheck hilft.
Pro Ermittling kostet das zwischen € 4,70 und 9,30. Gerichtsstand ist immer und ausnahmslos der Patientenwohnsitz und nicht der Ort der Praxis (Landgericht Mainz, Az.: 3 S 340/02). Praxisvertretung mit über 68? Das BSG (Az.: B 6 KA 11/04) hat am 30.06.2004 klargestellt, dass auch Ärzte die älter als 68 Jahre sind, in einer Praxis vertreten dürfen, die Altersgrenze nach § 95 SGB V können hier nicht angewendet werden. Damit wird die als "Demenz"-Beschluss in die Geschichte eingegangene Entscheidung des BVG korrigiert. ![]() ![]() Wenn
Sie wissen wollen, was Sie ein Rechtsstreit mit der KV kostet, hier
können Sie sich die Gebühren nach BRAGO errechnen
lassen:
.Wenn Sie einen Steuerberater suchen: :![]() Folgende Gesetzestexte müssen in der Praxis ausgelegt werden (Download als PDF
bzw. Word-Datei ):1. Verordnung über Arbeitsstätten [ArbStättV] ![]() 2. Arbeitszeitgesetz [ArbZG] ![]() 3. Beschäftigtenschutzgesetz ![]() 4. Jugendarbeitsschutzgesetz [JarbSchG] ![]() 5. Mutterschutzgesetz [MuSchG] ![]() 6. Verordnung zum Schutze der Mutter am Arbeitsplatz ![]() 7. Unfallverhütungsvorschrift [UVV] ![]() 8. Gefahrstoffverordnung mit Anhang [GefStoffV] ![]() 9. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz [AGG] ![]() Ddafür fallen folgende Auszüge (§§ 611 a, 611 b, 612 und 612 a) aus BGB weg, sie sind im AGG aufgegangen.
Die
Berufsgenossenschaft führt Praxisbegehungen durch, bei
Nichtbeachtung wird ein Bußgeld fällig! Außerdem gibt
es zivilrechtliche Konsequenzen.
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