GOÄ - Die Privatabrechnung

Das zweite Standbein des Kassenarztes ist die GOÄ.
Ohmne dieses überlebt kein Kassenarzt.
Hier hat das Bundesverfassungsgericht (Akt-Z.: 1 BvR 1437/02, 25.10.2004) jetzt ein interessantes Urteil gesprochen.
Danach ist der Abschluss von Honorarvereinbarungen auch über den Schwellenwert von 3,5 hinaus vereinfacht; hier eine Mustervereinbarung:

Den Schwellwertfaktor von 2,3 hält das Gericht für ein fachlich mittleres Angebot, er kann deshalb durchaus erhöht werden. Allerdings sollte der Faktor vor Zeugen "ausgehandelt" werden.
