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Aktuelle Pressemitteilung

Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt gegen Bedienstete der Landeshauptstadt München (Sozialreferat) wg. Betruges im Rahmen von Arzneimittelregressen gegen Münchener Ärztin (Az.:123 Js 11413/03); beauftragt mit den Ermittlungen ist seit 18.02.2004 das Kommissariat 432, Kriminaloberkommissar Kleinod (s. Schreiben Weiter).

Das Sozialreferat München belegt Münchener Ärzte zunehmend mit Regressanträgen über die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB). Dies ist zunächst legal und auch vertragsgemäß.
Nicht vertragsgemäß ist, dass die geforderten Regresssummen klammheimlich erhöht werden. Im vorliegenden Fall geht es um fast 12 Tausend EURO. 

Das Sozialreferat beschreitet dabei verschiedene Wege:

1.    Durch Verschiebung des Kommas nach rechts wird der Regressbetrag eines Arzneimittels schlicht verzehnfacht (2 Quartale bis es bemerkt wurde).

2.    Das Sozialreferat fordert, teure Arzneimittelpräparate durch billige Generika zu ersetzen. Bei dem Ersatz durch billige Arzneimittel werden falsch niedrige Preise angesetzt. Dadurch wird der Regressbetrag durch geringere Entlastung der Ärzte erhöht (praktisch jedes Quartal).

3.    Die Aufsummation der vorgelegten Einzelregressbelege (pro Patienten) fällt regelmäßig deutlich niedriger aus, als die vom Sozialreferat angegebene und geforderte Summe (praktisch jedes Quartal).

4.    Das Sozialreferat erhält für jedes eingelöste Rezept einen 5 %-igen Rabatt von der Apotheke (genauso wie alle anderen GKV-Versicherer auch), zieht diesen nicht gezahlten Rabatt aber von seiner Regressforderung nicht ab (jedes Quartal).

5.    Das Sozialreferat schiebt auch Rezepte in das Regresspaket, die den Stempelaufdruck tragen: „Nur gültig nach Genehmigung durch das Sozialamt“ oder sogar den Genehmigungsstempel des Referates selbst ausweisen. Also erst wird genehmigt und dann klammheimlich dennoch versucht, in Regress zu setzen.
Die exakte Auswertung steht noch aus.

Insgesamt geht es um € 11.824,16 (14,59 % der Ausgangsforderung des Sozialreferates), dabei entfallen auf die Punkte 1 und 2 € 4.298,17 (5,22 %), auf Punkt 3 € 3.411,24 (4,15 %) und auf Punkt 4 € 4.114,75 (5,00 %). Punkt 5 ist noch nicht exakt bestimmt.

Von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) wurde mitgeteilt, dass in München etwa 300 Ärzte von Regressen durch das Sozialreferat betroffen sind.
Würde jeder dieser Ärzte im Schnitt nur mit 20 % des o.g. erhöhten Regressbetrages der Ärztin belastet sein, geht es um nicht weniger als 1 Million EURO.
Man kann davon ausgehen, dass diese Summe (es könnte sich auch leicht um mehr handeln) für die Stadt München durchaus bedeutsam ist.

Die Staatsanwaltschaft hat die Angelegenheit über 1 Jahr geprüft (seit 24.01.2003), ehe sie sich (nach Einschaltung des Generalstaatsanwaltes von München am 24.03.2003) im Angesicht der geradezu erdrückenden Beweislage zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens entschlossen hat.

Allerdings beschränkt sich die Staatsanwaltschaft darauf als „Verantwortliche“ des Sozialreferates lediglich die Sachbearbeiterin Schneider zu bezeichnen.
Deren Vorgesetzter Listle machte der betroffenen Ärztin gegenüber sogar in einem persönlichen Gespräch (am 16.10.2002, mit Zeugen) deutlich, dass er die Federführung hat. Er veranlasste darüber hinaus sogar Schreiben seines Chefs (ohne dessen Unterschrift, ohne überhaupt eine Unterschrift, aber deshalb ohne sein Wissen?).
Es erscheint bei einer Behörde wie dem Sozialreferat eher unwahrscheinlich, dass diese Regresserhöhungen von einer so untergeordneten Sachbearbeiterin initiiert worden sein sollen; Was hätte sie davon?
Listle hat etwas davon – die Karriereleiter (irgendwann geht sein Chef in den Ruhestand).
Sein Chef, Sozialreferent Graffe hat etwas davon – er bleibt verlässlicher und angesehener Mitarbeiter des OB, in dem er sich bemüht, das Haushaltsloch der Stadt München zu stopfen – sein Job bleibt ungefährdet.
Der OB selbst hat auch etwas davon – er verliert sein Lächeln nicht, es regiert sich leichter, da das Haushaltsloch deutlich verkleinert wird.

Der OB verweigert jede Stellungnahme, war er persönlich vom Sozialreferenten eingeweiht? Denn:
Das Personalreferat der Stadt München, das Organisationsreferat und auch die Sozialamtsleitung stellten sich eindeutig sowohl hinter den OB als auch hinter seinen Sozialreferenten.

Die Regierung von Oberbayern geht sogar einen Schritt weiter und toleriert die Machenschaften des Sozialreferates mit dem Hinweis auf die Haushaltslage der Stadt München, wie sie schriftlich auf die Vorwürfe und die Bitte um Aufklärungshilfe vor Beginn der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen mitteilte.

Mit der neuen Situation konfrontiert, sieht das Personalreferat der Stadt München immer nur noch „Vorwürfe der Ärztin“ und ignoriert die staatsanwaltlichen Ermittlungen völlig, einen Anlass, im Sozialreferat disziplinarische Untersuchungen einzuleiten, wird nicht erkannt.
Die Regierung von Oberbayern teilte am 24.02.04 mit, die laufenden Ermittlungen abwarten zu wollen. Auch hier wird ein akuter Handlungsbedarf nicht gesehen.

Beim Skandal „Wildmoser sen.“ reichte dem OB der Verdacht der möglichen Mitwisserschaft ohne ausdrückliche Schuldzuweisung aus, um den Rücktritt nicht nur zu fordern, sondern im Vorstand auch zu vollziehen. Man sollte eigentlich vom OB erwarten, dass er auch in dieser Angelegenheit nach dieser Vorgabe handelt, dass auch er die Konsequenzen zieht.

Die Vorgänge in (einem Referat) der Landeshauptstadt München bleiben müssen aufgedeckt werden, allerdings ist von einer Überprüfung der Landeshaupstadt nichts zu merken.
Hier muss klargestellt werden, ob lediglich schlampig mit Zahlen umgegangen wurde oder gezielt manipuliert wurde. Nur durch eine sogfältige Überprüfung kann die Landeshauptstadt Betrugsvorwürfe audräumen.

Deshalb sind alle aufgefordert mitzuwirken, Rechtsbrüche in den Behörden der Stadt München im Keime zu vereiteln und dazu beizutragen, dass der Rechtsfrieden und die Rechtssicherheit Oberhand behält.



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